Förderungen
Förderungen
Um aktiv an der Energie- und Wärmewende teilzunehmen, sind ab 2024 erhebliche Erhöhungen der Bundesförderungen für den Austausch von fossilen Kesseln sowie die Ersetzung von Allesbrennern (Koks/Kohle) und Strom-Direktheizungen vorgesehen. In Kombination mit den Landesförderungen können Fördermittel von 20.000 € und mehr beantragt werden. Zusätzlich wurde die einkommensabhängige Förderung "Sauber Heizen für Alle" erweitert, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Dies eröffnet die Möglichkeit einer 100%-igen Förderquote.
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Durchschnittliche Förderquote von 75%
Bundesförderung
Einkommens kriterien*
Förderungs höhe
Stufe 1: „Raus aus öl & Gas“
Unabhängig vom Einkommen
je nach Energieträger
bis zu 23.000€ – siehe unten
Stufe 2: „100% Förderung“, „sauber heizen für alle“
Einpersonen haushalt: max. 1.904€
Familie**: max. 3.998€
Bis zu 37.252€
100% der Tauschkosten***
* pro Haushalt, netto, 12 Mal pro Jahr
** 2 Erwachsene und 2 Kinder
*** jeweils eigene Kostenobergrenze nach Art der Anlage
Neue Förderpauschalen „Raus aus Öl & Gas“ für Ein- und Zweifamilienhäuser (begrenzt mit max. 75% der Investitionssumme):
Pellets- oder Hackgut-Zentralheizung: 18.000€
Scheitholz-Zentralheizung: 16.000€
Luft/Wasser-Wärmepumpe: 16.000€
Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe: 23.000€ + Bohrbonus in Höhe von 5.000€
Solarthermie-Bonus: 2.500€
„Raus aus Öl & Gas“
Die erfolgreiche Förderaktion "Raus aus Öl & Gas" unterstützt Sie beim Tausch Ihrer alten Heizung. Bis zu 7.500 Euro erhalten Sie für den Umstieg auf eine Pelletsheizung, eine Scheitholzheizung, eine Hackschnitzelheizung oder eine Wärmepumpe.
„Sauber heizen für alle“
Einkommensschwache Haushalte werden beim Umsteigen auf ein klimafreundliches Heizsystem besonders unterstützt. Je nach Einkommen werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten rückerstattet.
Landesförderung (Steiermark)
Auch 2024 gibt es in Österreich wieder Förderungen der Länder und Gemeinden. Jedes Bundesland fördert umweltbewusstes und sparsames Heizen auf individuelle Weise. Landesförderungen, die den Heizkesseltausch betreffen, können mit der Bundesförderung "Raus aus Öl & Gas" sowie möglichen Gemeindeförderungen kombiniert werden. Eine Übersicht über die Fördersituation der Steiermark finden Sie hier.
Bis zu 2.500€ Fördergeld
In der Steiermark leisten die Ökoförderungen des Landes einen bedeutenden Beitrag zu einer fortschrittlichen Energiepolitik. Die Förderungen unterstützen den Wechsel von bestehenden fossilen Heizkesseln, Allesbrennern und Stromheizungen zu nachhaltigen Alternativen wie Pelletsheizungen, Hackgut, Scheitholz- und Kombikesseln sowie Luftwärmepumpen. Es ist zu beachten, dass im Großraum Graz Scheitholz- und Kombikessel nicht gefördert werden.
Antragsberechtigt sind private Haushalte, Kleinstunternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand. (Jung-)Landwirte und Bergbauernbetriebe profitieren von erhöhten Fördersätzen. Die Förderung ist auf maximal 30% der förderfähigen Investitionskosten begrenzt und kann in Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl & Gas" sowie Gemeindeförderungen genutzt werden.
Pellets- und Hackgutkessel
Bis zu 2.500€ Fördergeld
Scheitholz- und Kombikessel
Bis zu 2.500€ Fördergeld
Luftwärmepumpe
Bis zu 1.500€ Fördergeld
Solaranlage
Bis zu 700€ Fördergeld
Und so funktioniert‘s:
1. Förderantrag stellen:
Beantragen Sie die Förderung vor der Lieferung und Montage der Anlage. Der Antrag kann online, per E-Mail, Post oder Fax eingereicht werden. Nach Erhalt der Antragsnummer sind die Fördermittel für Sie reserviert. Innerhalb von neun Monaten ist der Heizungstausch durchzuführen.
2. Fertigstellung melden:
Melden Sie die Fertigstellung innerhalb der 9-monatigen Frist ebenfalls online oder durch Übermittlung der zugesandten Fertigstellungsmeldung per E-Mail, Post oder Fax an eine Einreichstelle. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der steirischen Landesförderung.
handwerkerbonus 2024/25
Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kundinnen und Kunden finanziell entlastet. Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person im Jahr 2025 geltend gemacht werden.
„handwerkerbonus 2024/25“
Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) für Handwerkerleistungen rund um den im Inland privat genutzten Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 angefallen sind. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.
Und so funktioniert‘s:
1. Förderhöhe:
Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (= Arbeitskosten exkl. Umsatzsteuer) von maximal 10.000 Euro (2024) bzw. 7.500 Euro (2025) pro Person und Wohnobjekt. Das bedeutet, dass die Förderung 2024 bis zu 2.000 Euro bzw. 2025 bis zu 1.500 Euro beträgt. Pro Person kann nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr gestellt werden, wenn die förderbaren Kosten je Schlussrechnung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.
2. Antragsstellung:
Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
Die Beantragung erfolgt online. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen. Wenn Verwandte, Freunde, etc. nicht weiterhelfen können, bieten die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter und bei Bedarf auch der Handwerksbetrieb Unterstützung bei der Antragstellung.
Sanierungs offensive 2023/24
Aufgrund der positiven Resonanz der vergangenen Jahre wird der Sanierungsbonus für Private vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nun für zwei weitere Jahre verlängert. Damit wird die Durchführung thermischer Gebäudesanierungen gefördert und ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 unternommen.
„Sanierungsoffensive 2023/24“
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsberechtigt sind umfassende Sanierungen nach dem klimaaktiv-Standard oder einem vergleichbaren Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % führen.
Und so funktioniert‘s:
1. Antrag auf Einzelbauteilsanierung:
Die Einreichung für eine Einzelbauteilsanierung erfolgt in zwei Schritten durch Registrierung und anschließende Antragstellung.
Die Registrierung Ihres baureifen oder bereits umgesetzten Projektes erfolgt ausschließlich online. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie den Link zu Ihrer persönlichen Antragsplattform. Sie haben 12 Monate Zeit, uns die Endabrechnung zu übermitteln.
2. Antrag auf Umfassende Sanierungen oder Teilsanierung 40%:
Die Antragstellung für eine Umfassende Sanierung (guter Standard und klimaaktiv) oder eine Teilsanierung erfolgt ausschließlich online. Die notwendigen Informationen und Formularanhänge stehen auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung.
Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie gegebenenfalls bei den zuständigen Landesförderungsstellen.
Gemeinde förderung
Bis zu 3.500€ Fördergeld
Ilz
Alternativenergieanlagen
Solaranlagen Biomasseanlagen
Kleinfeuerungsanlagen
Erd- u. Luftwärmeanlagen Photovoltaikanlagen
Bis zu 500€ Fördergeld
Pro Wohnhaus bzw. Betrieb. Bei einem weiteren Anschluss einer Anlage pro Wohnhaus bzw. Betrieb € 100,-- Vorlage Rechnung u. Zahlungsbeleg in Kopie
ottendorf an der rittschein
Biomasse heizungsanlagen
Hackschnitzel- oder Pelletsanlage
€ 300,-- je Anlage
Scheitholzgebläsekessel mit Pufferspeicher
€ 200,-- je Anlage
Voraussetzung:
Mindestfassungs vermögen von 3 m³
Errichtung von Regenwasser-nutzsystemen
15% der Anschaffungskosten jedoch maximal € 300,-- pro Objekt.
Für Errichtung im Eigenbau (z.B. Umbau von bestehenden Senkgruben)
€ 200,-- pro Objekt.
Solaranlagen
Für Warmwasserbereitung pro m² Kollektorfläche
€ 30,-- jedoch maximal € 200,-- pro Anlage.
Bei Heizungseinbindung (mind. 15 m²)
€ 300,--
Großwilfersdorf
Holzvergaseröfen, Pellets, Hackschnitzel, Kaminofen
100€ Fördergeld
Erdwärmeanlagen u. sonstige Alternativenergien
100€ Fördergeld
Solar
10€ je m²
100€ Fördergeld je Wohneinheit
Voraussetzung: Verwendung als Gesamtheizsystem, Bewilligung nach §20, 2(h) bzw. Erfüllung der Meldepflicht gem. § 21 Abs. Z.10 Stmk.BauG
Voraussetzung: Vorlage der Rechnung; bei Installation einer Luftwärmepumpe, Bewilligung gem. § 20 Z.4 StmkBauG
Voraussetzung:
Max. 10 m² Kollektorfläche pro Wohneinheit
Hartl
Solaranlage
60% der Landesförderung
Bis zu 840€
Wärmepumpe
30% der Landesförderung
Bis zu 960€
Pelletsheizung
60% der Landesförderung
Bis zu 960€
Scheitholzheizung
60% der Landesförderung
Bis zu 780€
Hackschnitzelheizung
60% der Landesförderung
Bis zu 960€
Ilztal
Wärmepumpe
500€
Heizung
500€
Solaranlagen
50€ je m²
Max. 10 m²
Baurechtlich genehmigt laut Stmk. Baugesetz §20 Anzeige (mit Datenblatt, Lageplan und Einzeichnung des Schallpegels, Tag und Nacht in 5 und 10 m vom Standort der Pumpe) Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
Landesförderung Baurechtlich genehmigt laut
Stmk. Baugesetz §20 Anzeige
Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
Baurechtlich genehmigt/mitgeteilt
Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
Gleisdorf
Biomasse - Nahwärmeanlage
Bei Anschluss an Nahwärmeanlage
600€
Zentralheizungs tausch
Biomasse Wärmepumpe
500€
Regenwasser-nutzungsanlage
Bis zu 500€
Solaranlagen
Für Warmwasserbereitung pro m² Kollektorfläche
€ 35,-- jedoch maximal € 500,-- pro Anlage.
Bei Heizungseinbindung pro m² Kollektorfläche
€ 75,-- jedoch maximal € 500,-- pro Anlage.
Markt hartmannsdorf
Solaranlagen
€ 300,-
Für Warmwasserbereitung pro m² Kollektorfläche
€ 50,--
Bei Heizungseinbindung (Mindestkollektorfläche 15 m²)
€ 500,--
Holzheizungen
Holzvergaser und Scheitholz gebläsekessel
€ 730,--
Hackgut- oder Pelletsfeuerungen
€ 1.100,-
Grosssteinbach
Biomasse Kleinfeuerungsanlagen
Scheiterholzgebläsekessel, Kachelöfen als Gesamtheizsystem und bei Pellets-Kaminöfen als Gesamtheizsystem – jeweils 50 % (zur gewählten Landesförderung)
Bis zu 440€ Fördergeld
Hackschnitzel- , Pellets-, Stückholzzentralheizungsanlagen jeweils 50 % (zur gewählten Landesförderung)
Bis zu 910€ Fördergeld
Solaranlagen
Neuerrichtung bis 12 m² pro m² Kollektorfläche
€ 20,--
Fürstenfeld
Thermische Solaranlage
Errichtung einer privaten thermischen Solaranlage im Gemeindegebiet Fürstenfeld
40€ je m²
Bis zu 400€ Fördergeld
Geothermiepumpe
Errichtung einer privaten Geothermiepumpe mit Tiefenbohrung im Gemeindegebiet Fürstenfeld
500€ / Förderwerber
Söchau
Biomasse Kleinfeuerungsanlagen
30% der Landesförderung
Bis zu 600€ Fördergeld
Solaranlagen
50€ je m²
Max. 10 m²
Gersdorf a. D. feistritz
Solaranlagen
50€ je m²
Max. 10 m²
Erdwärme und Luft/Wärmeanlagen
500€ Fördergeld
Pellets-, Hackgut- und Scheitholzheizung
500€ Fördergeld
Pischelsdorf am kulm
Erdwärmeheizung
Tiefenbohrung, Flächenkollektor, Luftwärmepumpen
500€ Fördergeld
Biomasseheizung
500€ Fördergeld
Solaranlagen
40€ je m²
Max. 10 m²
Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)
Hofstätten an der raab
Solaranlagen
Für Warmwasserbereitung pro m² Kollektorfläche
€ 35,-- jedoch maximal € 1400,-- pro Anlage.
Bei Heizungseinbindung pro m² Kollektorfläche
€ 70,-- jedoch maximal € 2800,-- pro Anlage.
Kesseltausch
Hackgut, Pellets, Stückholz
„Biomasse alt gegen Biomasse neu“
€ 500,-- pro Anlage.
„Fossil gegen Biomasse neu“
€ 750,-- pro Anlage
Erdwärmeanlage
500€
Biomasse - Nahwärmeanlage
Bei Anschluss an Nahwärmeanlage
250€
Luftwärmepumpen anlage
400€
Förderrechner
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