Förderungen

Förderungen

Um aktiv an der Energie- und Wärmewende teilzunehmen, sind ab 2024 erhebliche Erhöhungen der Bundesförderungen für den Austausch von fossilen Kesseln sowie die Ersetzung von Allesbrennern (Koks/Kohle) und Strom-Direktheizungen vorgesehen. In Kombination mit den Landesförderungen können Fördermittel von 20.000 € und mehr beantragt werden. Zusätzlich wurde die einkommensabhängige Förderung "Sauber Heizen für Alle" erweitert, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Dies eröffnet die Möglichkeit einer 100%-igen Förderquote.

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Durchschnittliche Förderquote von 75%

Bundesförderung

Einkommens kriterien*

Förderungs höhe

Stufe 1: „Raus aus öl & Gas“

Unabhängig vom Einkommen

je nach Energieträger
bis zu 23.000€ – siehe unten

Stufe 2: „100% Förderung“, „sauber heizen für alle“

Einpersonen haushalt: max. 1.904€
Familie**: max. 3.998€

Bis zu 37.252€
100% der Tauschkosten***

* pro Haushalt, netto, 12 Mal pro Jahr
** 2 Erwachsene und 2 Kinder
*** jeweils eigene Kostenobergrenze nach Art der Anlage

Neue Förderpauschalen „Raus aus Öl & Gas“ für Ein- und Zweifamilienhäuser (begrenzt mit max. 75% der Investitionssumme):

  • Pellets- oder Hackgut-Zentralheizung: 18.000€

  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000€

  • Luft/Wasser-Wärmepumpe: 16.000€

  • Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe: 23.000€ + Bohrbonus in Höhe von 5.000€

  • Solarthermie-Bonus: 2.500€

„Raus aus Öl & Gas“

Die erfolgreiche Förderaktion "Raus aus Öl & Gas" unterstützt Sie beim Tausch Ihrer alten Heizung. Bis zu 7.500 Euro erhalten Sie für den Umstieg auf eine Pelletsheizung, eine Scheitholzheizung, eine Hackschnitzelheizung oder eine Wärmepumpe.

„Sauber heizen für alle“

Einkommensschwache Haushalte werden beim Umsteigen auf ein klimafreundliches Heizsystem besonders unterstützt. Je nach Einkommen werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten rückerstattet. 

Landesförderung (Steiermark)

Auch 2024 gibt es in Österreich wieder Förderungen der Länder und Gemeinden. Jedes Bundesland fördert umweltbewusstes und sparsames Heizen auf individuelle Weise. Landesförderungen, die den Heizkesseltausch betreffen, können mit der Bundesförderung "Raus aus Öl & Gas" sowie möglichen Gemeindeförderungen kombiniert werden. Eine Übersicht über die Fördersituation der Steiermark finden Sie hier.

Bis zu 2.500€ Fördergeld

In der Steiermark leisten die Ökoförderungen des Landes einen bedeutenden Beitrag zu einer fortschrittlichen Energiepolitik. Die Förderungen unterstützen den Wechsel von bestehenden fossilen Heizkesseln, Allesbrennern und Stromheizungen zu nachhaltigen Alternativen wie Pelletsheizungen, Hackgut, Scheitholz- und Kombikesseln sowie Luftwärmepumpen. Es ist zu beachten, dass im Großraum Graz Scheitholz- und Kombikessel nicht gefördert werden.

Antragsberechtigt sind private Haushalte, Kleinstunternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand. (Jung-)Landwirte und Bergbauernbetriebe profitieren von erhöhten Fördersätzen. Die Förderung ist auf maximal 30% der förderfähigen Investitionskosten begrenzt und kann in Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl & Gas" sowie Gemeindeförderungen genutzt werden.

Pellets- und Hackgutkessel

Bis zu 2.500€ Fördergeld

Scheitholz- und Kombikessel

Bis zu 2.500€ Fördergeld

Luftwärmepumpe

Bis zu 1.500€ Fördergeld

Solaranlage

Bis zu 700€ Fördergeld

Und so funktioniert‘s:

1. Förderantrag stellen:

Beantragen Sie die Förderung vor der Lieferung und Montage der Anlage. Der Antrag kann online, per E-Mail, Post oder Fax eingereicht werden. Nach Erhalt der Antragsnummer sind die Fördermittel für Sie reserviert. Innerhalb von neun Monaten ist der Heizungstausch durchzuführen.

2. Fertigstellung melden:

Melden Sie die Fertigstellung innerhalb der 9-monatigen Frist ebenfalls online oder durch Übermittlung der zugesandten Fertigstellungsmeldung per E-Mail, Post oder Fax an eine Einreichstelle. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der steirischen Landesförderung.

handwerkerbonus 2024/25

Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kundinnen und Kunden finanziell entlastet. Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person im Jahr 2025 geltend gemacht werden.

„handwerkerbonus 2024/25“

Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) für Handwerkerleistungen rund um den im Inland privat genutzten Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 angefallen sind. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.

Und so funktioniert‘s:

1. Förderhöhe:

Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (= Arbeits­kosten exkl. Umsatzsteuer) von maximal 10.000 Euro (2024) bzw. 7.500 Euro (2025) pro Person und Wohnobjekt. Das bedeutet, dass die Förderung 2024 bis zu 2.000 Euro bzw. 2025 bis zu 1.500 Euro beträgt. Pro Person kann nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr gestellt werden, wenn die förderbaren Kosten je Schlussrechnung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.

2. Antragsstellung:
Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
Die Beantragung erfolgt online. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen. Wenn Verwandte, Freunde, etc. nicht weiterhelfen können, bieten die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter und bei Bedarf auch der Handwerksbetrieb Unterstützung bei der Antragstellung.

Sanierungs offensive 2023/24

Aufgrund der positiven Resonanz der vergangenen Jahre wird der Sanierungsbonus für Private vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nun für zwei weitere Jahre verlängert. Damit wird die Durchführung thermischer Gebäudesanierungen gefördert und ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 unternommen.

„Sanierungsoffensive 2023/24“

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsberechtigt sind umfassende Sanierungen nach dem klimaaktiv-Standard oder einem vergleichbaren Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % führen.

Und so funktioniert‘s:

1. Antrag auf Einzelbauteilsanierung:

Die Einreichung für eine Einzelbauteilsanierung erfolgt in zwei Schritten durch Registrierung und anschließende Antragstellung.

Die Registrierung Ihres baureifen oder bereits umgesetzten Projektes erfolgt ausschließlich online. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie den Link zu Ihrer persönlichen Antragsplattform. Sie haben 12 Monate Zeit, uns die Endabrechnung zu übermitteln.

2. Antrag auf Umfassende Sanierungen oder Teilsanierung 40%:

Die Antragstellung für eine Umfassende Sanierung (guter Standard und klimaaktiv) oder eine Teilsanierung erfolgt ausschließlich online. Die notwendigen Informationen und Formularanhänge stehen auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung.

Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie gegebenenfalls bei den zuständigen Landesförderungsstellen.

Gemeinde förderung

Bis zu 3.500€ Fördergeld

Ilz

Alternativenergieanlagen

Solaranlagen Biomasseanlagen

Kleinfeuerungsanlagen

Erd- u. Luftwärmeanlagen Photovoltaikanlagen

Bis zu 500€ Fördergeld

Pro Wohnhaus bzw. Betrieb. Bei einem weiteren Anschluss einer Anlage pro Wohnhaus bzw. Betrieb € 100,-- Vorlage Rechnung u. Zahlungsbeleg in Kopie

ottendorf an der rittschein

Biomasse heizungsanlagen

Hackschnitzel- oder Pelletsanlage

  € 300,-- je Anlage

Scheitholzgebläsekessel mit Pufferspeicher

€ 200,-- je Anlage

Voraussetzung:
Mindestfassungs vermögen von 3 m³

Errichtung von Regenwasser-nutzsystemen


15% der Anschaffungskosten jedoch maximal € 300,-- pro Objekt.

Für Errichtung im Eigenbau (z.B. Umbau von bestehenden Senkgruben)

€ 200,-- pro Objekt.

Solaranlagen

Für Warmwasserbereitung pro m² Kollektorfläche

€ 30,-- jedoch maximal € 200,-- pro Anlage.

Bei Heizungseinbindung (mind. 15 m²)

€ 300,--

Großwilfersdorf

Holzvergaseröfen, Pellets, Hackschnitzel, Kaminofen

100€ Fördergeld

Erdwärmeanlagen u. sonstige Alternativenergien

100€ Fördergeld

Solar

10€ je

100€ Fördergeld je Wohneinheit

Voraussetzung: Verwendung als Gesamtheizsystem, Bewilligung nach §20, 2(h) bzw. Erfüllung der Meldepflicht gem. § 21 Abs. Z.10 Stmk.BauG

Voraussetzung: Vorlage der Rechnung; bei Installation einer Luftwärmepumpe, Bewilligung gem. § 20 Z.4 StmkBauG

Voraussetzung:

Max. 10 m² Kollektorfläche pro Wohneinheit

Hartl

Solaranlage

60% der Landesförderung

Bis zu 840€

Wärmepumpe

30% der Landesförderung

Bis zu 960€

Pelletsheizung

60% der Landesförderung

Bis zu 960€

Scheitholzheizung

60% der Landesförderung

Bis zu 780€

Hackschnitzelheizung

60% der Landesförderung

Bis zu 960€

Ilztal

Wärmepumpe

500€

Heizung

500€

Solaranlagen

50€ je

Max. 10 m²

Baurechtlich genehmigt laut Stmk. Baugesetz §20 Anzeige (mit Datenblatt, Lageplan und Einzeichnung des Schallpegels, Tag und Nacht in 5 und 10 m vom Standort der Pumpe) Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich

Landesförderung Baurechtlich genehmigt laut
Stmk. Baugesetz §20 Anzeige

Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich

Baurechtlich genehmigt/mitgeteilt

Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich

Gleisdorf

Biomasse - Nahwärmeanlage

Bei Anschluss an Nahwärmeanlage

600€

Zentralheizungs tausch

Biomasse Wärmepumpe

500€

Regenwasser-nutzungsanlage

Bis zu 500€

Solaranlagen

Für Warmwasserbereitung pro m² Kollektorfläche

€ 35,-- jedoch maximal € 500,-- pro Anlage.

Bei Heizungseinbindung pro m² Kollektorfläche

€ 75,-- jedoch maximal € 500,-- pro Anlage.

Markt hartmannsdorf

Solaranlagen

€ 300,-

Für Warmwasserbereitung pro m² Kollektorfläche

€ 50,--

Bei Heizungseinbindung (Mindestkollektorfläche 15 m²)

€ 500,--

Holzheizungen

Holzvergaser und Scheitholz gebläsekessel

€ 730,--

Hackgut- oder Pelletsfeuerungen

€ 1.100,-

Grosssteinbach

Biomasse Kleinfeuerungsanlagen

Scheiterholzgebläsekessel, Kachelöfen als Gesamtheizsystem und bei Pellets-Kaminöfen als Gesamtheizsystem – jeweils 50 % (zur gewählten Landesförderung)

Bis zu 440€ Fördergeld

Hackschnitzel- , Pellets-, Stückholzzentralheizungsanlagen  jeweils 50 % (zur gewählten Landesförderung)

Bis zu 910€ Fördergeld

Solaranlagen

Neuerrichtung bis 12 m² pro m² Kollektorfläche

€ 20,--

Fürstenfeld

Thermische Solaranlage

Errichtung einer privaten thermischen Solaranlage im Gemeindegebiet Fürstenfeld

40€ je

Bis zu 400€ Fördergeld

Geothermiepumpe

Errichtung einer privaten Geothermiepumpe mit Tiefenbohrung im Gemeindegebiet Fürstenfeld

500€ / Förderwerber

Söchau

Biomasse Kleinfeuerungsanlagen

30% der Landesförderung

Bis zu 600€ Fördergeld

Solaranlagen

50€ je

Max. 10 m²

Gersdorf a. D. feistritz

Solaranlagen

50€ je

Max. 10 m²

Erdwärme und Luft/Wärmeanlagen

500€ Fördergeld

Pellets-, Hackgut- und Scheitholzheizung

500€ Fördergeld

Pischelsdorf am kulm

Erdwärmeheizung

Tiefenbohrung, Flächenkollektor, Luftwärmepumpen

500€ Fördergeld

Biomasseheizung

500€ Fördergeld

Solaranlagen

40€ je

Max. 10 m²

    Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)

Hofstätten an der raab

Solaranlagen

Für Warmwasserbereitung pro m² Kollektorfläche

€ 35,-- jedoch maximal € 1400,-- pro Anlage.

Bei Heizungseinbindung pro m² Kollektorfläche

€ 70,-- jedoch maximal € 2800,-- pro Anlage.

Kesseltausch

Hackgut, Pellets, Stückholz

„Biomasse alt gegen Biomasse neu“

€ 500,-- pro Anlage.

„Fossil gegen Biomasse neu“

€ 750,-- pro Anlage

Erdwärmeanlage

500€

Biomasse - Nahwärmeanlage

Bei Anschluss an Nahwärmeanlage

250€

Luftwärmepumpen anlage

400€

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Unser Partner „Windhager Zentralheizung GmbH“ betreibt einen Förderrechner, der alle relevanten Förderungen zusammenfasst und präsentiert.

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